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Roaming: EU will 2017 „Fair Use“-Prinzip einführen

Im Sommer 2017 ist es endlich soweit: Die Roaming-Gebühren gehören der Vergangenheit an. Allerdings kommt die neue Regelung der EU-Kommission Verbrauchern vor allem bei kurzen Reisen entgegen. Einer langfristiger Ausnutzung der Preisunterschiede schiebt der Gesetzgeber mit der sogenannten „Fair Use“-Regel einen Riegel vor.

 

Das Ende der Roaming-Gebühren

Das Thema Roaming-Gebühren ist der EU schon seit einigen Jahren ein Dorn im Auge. Nachdem Mobilfunkfirmen über lange Zeit hohe Gebühren für die Nutzung des Handys im Ausland erhoben hatten, begann man die Kosten ab 2007 zu begrenzen. Nach und nach sank die Grenze der maximal erlaubten Roaming-Gebühren und ab dem Sommer 2017 sollen sie schließlich endgültig abgeschafft werden. Die Mobilfunkunternehmen hatten sich lange gegen diesen Schritt gewehrt. Neben den Einbußen der Einnahmen fürchten sie, dass Kunden nun absichtlich im Ausland einen günstigen Vertrag abschließen oder günstige SIM-Karten kaufen. Durch die neue „Fair Use“-Regel möchte die EU ein solches Vorgehen aber ausschließen. Demnach sind Roaming-Gebühren durchaus weiterhin möglich, wenn der Kunde einen bestimmten Zeitraum im Ausland überschreitet.

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Bis zu 90 Tage im Ausland

Um zu verhindern, dass Kunden sich im Ausland einen günstigen Tarif besorgen, soll die Roaming-Freiheit nach den Vorstellungen der EU-Kommission jeweils nur 90 Tage gelten. Damit wären Urlaubsreisen und kürzere Arbeitsaufenthalte im Ausland abgedeckt, während man gleichzeitig einer langfristige Nutzung ausschließt. Wer die Zeit überschreitet, muss mit großer Wahrscheinlichkeit wieder mehr zahlen. In welcher Höhe dann Kosten anfallen, steht aktuell noch nicht fest. Die EU-Kommission hat zunächst einmal eine Obergrenze von 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro Megabyte vorgeschlagen. Eine Einigung gibt es aber noch nicht. Gleichzeitig sollen Mobilfunkunternehmen das Recht bekommen, von ihren Kunden zu verlangen, sich innerhalb von 30 Tagen ein Mal in das heimische Netz einzuwählen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss ebenfalls mit Roaming-Gebühren rechnen. Zudem hat man auch die Prepaid-Angebote im Blick. Um zu verhindern, dass sich Kunden im Ausland günstige Prepaid-Karten beschaffen, soll ein Unternehmen die Möglichkeit bekommen, eine Frist einzuführen. Demnach würde eine Prepaid-SIM-Karte erst für das Ausland freigeschaltet, wenn die Nutzung zuvor schon länger im heimischen Netz erfolgt ist.

>> Anruf aufnehmen: So geht’s per App

 

Ab Dezember offiziell

Ob die Regeln in dieser oder einer leicht abgewandelten Form umgesetzt werden, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen. Aktuell beraten erst einmal die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU und das europäische Regulierungsgremium über die Vorschläge. Die EU-Kommission plant das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung ab Anfang Dezember. Bis dahin können sich Detailfragen durchaus noch ändern. Das grundsätzliche Konzept dürfte aber mit Sicherheit nicht mehr fallen.

 

Fazit

Das Ende der Roaming-Gebühren ist grundsätzlich eine gute Nachricht für alle Handynutzer. Mit den geplanten Einschränkungen fallen unter Umständen allerdings weiterhin Gebühren an. Wie stehen Sie zu dem Thema? Lassen sie es uns in den Kommentaren wissen.

>> So funktionieren abhörsichere Smartphones

 

 

 

Artikelbild: sepy / Fotolia

 

PC-Reparatur.Shop - Team
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