Montag, 25. November 2024
10.6 C
Berlin

Verträge kündigen: Ab sofort per E-Mail möglich

Seit dem 1. Oktober 2016 erlaubt es ein neues Gesetz, per E-Mail Verträge kündigen zu können. Eine Unterschrift ist somit nicht mehr zwingend notwendig. Bisher war eine Vertragskündigung lediglich per Brief oder Fax einschließlich Unterschrift rechtskräftig.

 

 

Verträge kündigen leicht gemacht

Es gibt wohl kaum eine lästigere Angelegenheit als einen Vertrag zu kündigen. Je nach Art des einst geschlossenen Vertrags müssen Verbraucher bestimmte Formvorschriften sowie Fristen einhalten. Durch eine Änderung des Gesetzes gelten seit dem 1. Oktober 2016 neue Vorschriften, welche es deutlich vereinfachen, bestehende Verträge kündigen zu können. Bisher galt ausschließlich ein unterschriebenes Fax oder ein Brief als wirksam. Darüber dürfen Firmen nicht mehr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschreiben, wie eine Kündigung zu erfolgen hat. In Zukunft muss lediglich die so genannte „Textform“ eingehalten werden. Eine Unterschrift ist nicht mehr zwingend notwenig, wenn es darum geht, Verträge kündigen zu können.

>> Handyvertrag abgelehnt trotz positiver Schufa – Was tun?

 

Verträge kündigen geht nun wesentlich schneller

Die Kündigung von Verträgen ist somit nun wahlweise per Tele- bzw. Computerfax, E-Mail, einer SMS oder per Brief kein Wunschdenken mehr. Kunden haben sogar die Möglichkeit, via Facebook, Online-Chat oder Twitter ihre Verpflichtungen aufzulösen. Insbesondere bei Verträgen, die Kunden über das Internet abgeschlossen ergibt diese neuer Regelung Sinn – Verträge kündigen war auch hier ausschließlich mittels persönlicher Unterschrift des Vertragspartners möglich. Ausnahmen gelten jedoch nach wie vor im Bereich von Miet- und Arbeitsverträgen sowie bei notariellen Beurkundungen.

 

Ein paar wichtige Punkte beachten

Das Unternehmen muss bei einer Vertragskündigung in der Lage sein, seinen Vertragspartner identifizieren zu können. Die Angabe der Kundennummer, der vollständige Name sowie die Adresse sollten für Verbraucher weiterhin obligatorisch sein. Ältere Verträge unterliegen nicht dem neuen Recht. Eine komfortable Lösung oder nicht? Teile Sie uns Ihre persönliche Meinung zu dieser gesetzlichen Neuerung in unserem Kommentarbereich mit.

>> Internet Vertrag bei Umzug kündigen

 

 

Artikelbild: Konstantin Yuganov / Fotolia

 

PC-Reparatur.Shop - Team
PC-Reparatur.Shop - Team
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Beitrag haben, wenden Sie sich bitte direkt über die E-Mail Adresse blog@pc-reparatur.shop an unser Team - Vielen Dank!
Bewertung des Artikels: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

IN EIGENER SACHE

Ähnliche Artikel