Ist AdBlock Plus illegal? Der Axel-Springer-Verlag hat zwar einen Teilerfolg verbucht, aber das Ziel der Klage vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz verfehlt. Der Einsatz von Computerprogrammen zum Blocken der Internetwerbung ist weiterhin legal. Allerdings ist das Whitelisting gegen Gebühr nicht erlaubt. Die Antwort auf die Frage, ob und wann AdBlock Plus illegal ist, erhalten Sie bei uns.
AdBlock Plus illegal: Teilerfolg für Kläger
Der Axel-Springer-Verlag hat gegen den Hersteller von Ad Block Plus, die Kölner Eyeo GmbH in zweiter Instanz einen Teilerfolg erzielt. Generell entschied das OLG Köln, dass die Programme zum Blockieren von Internetwerbung rechtens sind. Aber es findet der neue Paragraph 4a Absatz 1, Satz 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Anwendung. Dieser verbietet „aggressive geschäftliche Handlungen“ gegen Verbraucher und „sonstige Marktteilnehmer“. Das bedeutet, dass bezahltes Whitelisting von AdBlock Plus illegal ist. Das bezahlte Whitelisting der Kölner Eyeo GmbH ist somit nicht zulässig.
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Adblocking ist grundsätzlich legal
Generell ist Adblocking erlaubt und rechtmäßig. Im Hauptantrag wollte der Axel Springer Verlag erstreiten, dass der Vertrieb des Onlinewerbeblockers untersagt wird. Somit ist das eigentliche Ziel der Kläger nicht erreicht worden. Adblocking stellt keine Behinderung gemäß § 4 UWG dar. Das Gericht entschied, dass eine Schädigungsabsicht seitens der Hersteller der AbBlocks nicht festzustellen sei. Durch den Vertrieb der Werbeblocker wirke die Eyeo GmbH nicht auf das Produkt von Axel Springer ein. Letztlich ist es die Entscheidung der Nutzer, einen Adblocker zu aktivieren, das dem Blockieren von unerwünschter Werbung auf Webseiten dient.
Bezahltes Whitelisting ist wettbewerbswidrig
Die so genannte Whitelist-Funktion von AdBlock Plus ist hingegen wettbewerbswidrig. Wird die Werbung beim Betrieb eines Adblockers nur gegen Zahlung eines Entgeltes oder nach vorgegebenen Kriterien nicht unterdrückt, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Das entgeltliche Whitelisting ist eine unzulässige sowie aggressive Praktik, die die Eyeo GmbH in eine Machtposition versetzt, weil sie das Blocken von Werbung gegen Bezahlung aufheben und dadurch Werbekunden der Axel Springer GmbH beeinflussen kann. Nur in dem Bezahl-Bereich ist AdBlock Plus illegal. Zwar hat Axel Springer das eigentliche Ziel nicht erreicht, doch die Entscheidung des 2. Zivilsenats des OLG Köln könnte dem Hersteller der AdBlocks eine wichtige Geschäftsgrundlage entziehen. Seitens des OLG Köln wurde die Revision zum BGH zugelassen, der letztendlich die höchstrichterliche Entscheidung treffen wird.
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