Wenn man den Briefkasten öffnet und feststellt, dass man gerade eine Abmahnung erhalten hat, ist guter Rat oft teuer. Fügt sich man in das Schicksal oder wird man aktiv und versucht, die Kosten möglichst klein zu halten? Unabhängig davon, welche Strategie am Ende zum Einsatz kommt, sollten dabei immer einige Dinge beherzigt werden.
Ruhe bewahren aber aktiv werden
Trotz der Tatsache, dass man gerade eine Abmahnung erhalten hat, ist es wichtig, in jedem Falle Ruhe zu bewahren. Hektik ist bei diesem Thema immer der falsche Weg und führt mitunter dazu, dass die Sache sogar noch teurer wird. Sich darauf zu verlassen, dass die Abmahnung von allein verschwindet und am Ende gar nichts zu machen, ist aber ebenfalls die falsche Einstellung. Einfach den Kopf in den Sand stecken, kann dazu führen, dass die Anwälte sich beim nächsten Mal mit noch deutlich größeren Forderungen melden. Wer eine Abmahnung erhalten hat, wird in der Regel von einer Kanzlei kontaktiert, welche die Rechte von Filmfirmen oder Spieleentwicklern vertritt. In der Regel resultiert die Abmahnung aus der Nutzung von Torrent-Seiten. Anhand einer ermittelten IP sehen die Anwälte in der Regel die Schuld der Person erwiesen. In der Folge verlangen sie von den Beschuldigten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Summe, die sich in der Regel aus einem Schadenersatz und den Anwaltsgebühren zusammensetzt. Üblicherweise kann man dabei mit 700 bis 1000 Euro rechnen.
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Die Unterlassungserklärung
Wer schon einmal eine Abmahnung erhalten hat, der wird wissen, dass die Anwälte es einem scheinbar einfach machen. So wird die geforderte Unterlassungserklärung in der Regel mitgeschickt, sodass der Beschuldigte sie eigentlich nur unterschreiben muss. Das ist allerdings keine gute Idee. Die mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind typischerweise so formuliert, dass der Beschuldigte jede Schuld anerkennt, was man generell nie machen sollte. Da der Sinn einer Unterlassungserklärung sowieso nicht darin liegt, die Schuldfrage zu klären, sondern anzugeben, dass sich die Urheberrechtsverletzung nicht wiederholt, ist man mit einer modifizierten Version besser beraten. Wer eine Abmahnung erhalten hat ist nicht gezwungen, die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Im Internet finden sich sogenannte modifizierte Unterlassungserklärungen, die deutlich besser formuliert sind. Diese werden in der Regel von den Anwälten auch akzeptiert. Wichtig ist aber, dass man mit einer Antwort reagiert, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat. Wer sich gar nicht äußert, findet nach einigen Wochen eventuell eine gerichtliche einstweilige Verfügung im Briefkasten, die richtig teuer werden kann. Auch darauf zu vertrauen, dass die ganze Sache verjährt, ist keine gute Strategie. Die Rechteinhaber haben typischerweise 3 bis 4 Jahre Zeit, um ihre Forderungen durchzusetzen.
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Anwalt kann sich lohnen
Eine wichtige Frage, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat, ist oft, ob sich ein eigener Anwalt lohnt. Grundsätzlich ist es immer gut, einen Fachmann einmal einen Blick auf die Sache werfen zu lassen. Allerdings kann ein Anwalt aufgrund seiner Gebühren die Abmahnung am Ende natürlich noch teurer machen. Hier muss man selbst abwägen, inwiefern sich das lohnt. Auch der Weg zur Verbraucherzentrale kann sich lohnen – Hier erhält man zum günstigen Preis von etwa 15 bis 20 Euro ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Hat man eine Abmahnung erhalten, die einem zu Unrecht zugestellt wurde, ist ein Anwalt in jedem Fall die richtige Entscheidung. Auch Personen mit einer Rechtsschutzversicherung können sich problemlos anwaltliche Hilfe holen. Mitunter entdeckt der Anwalt dann vielleicht doch einen Punkt in der Abmahnung, an dem man ansetzen kann, um die fälligen Gebühren und Schadenersatzansprüche zu drücken.
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