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EC Karte verloren: Ersatz muss kostenlos sein

Wer seine EC Karte verloren hat und einen Ersatz beantragt, darf seitens der Bank nicht mit Kosten belegt werden. Das entschied der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 166/14) und machte mit diesem Entschluss seinem Ruf als „Bankenschreck“ alle Ehre. Damit ist eine Vertragsklausel der Deutschen Postbank unwirksam.

 

EC Karte verloren und dennoch nicht schuld

Den Ersatz für verlorengegangene oder defekte EC-Karten darf die Bank seinem Kunden nicht in Rechnung stellen. Die Erhebung von Gebühren ist selbst dann unzulässig, wenn der Kunde Schuld am Verlust und der damit einhergehenden Sperrung ist. Grund für die Klage durch den Bundesverband Verbraucherzentralen war die Rechnungsstellung von 15 Euro durch die Deutsche Postbank für die Ausstellung einer Ersatzkarte. Die Verbraucherschützer sahen ihrerseits in der umstrittenen Postbank-Klausel eine „unangemessene“ Benachteiligung alle betroffenen Kunden. Die BGH-Richter schlossen sich dieser Auffassung an und urteilten, dass eine Bank keine Extrakosten verlangen darf, wenn die Originalkarte aufgrund von Diebstahl oder Verlust im Vorfeld bereits gesperrt wurde. Die Richter sahen die Ausstellung einer notwendigen Ersatzkarte als eine „Nebenpflicht des Vertrages“ zwischen der Bank und ihren Kunden an.

>> Aufgedeckt: EC-Kartenzahlung ist unsicher

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Banken bleiben im Unrecht

Wenn die EC Karte verloren geht, waren Banken bislang der Auffassung, dass sie den „Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten“ durch Zusatzgebühren im Falle eines Verlusts rechtfertigen können. Zu welchem Zeitpunkt Extrakosten gerechtfertigt sind, teilte das Gericht jedoch nicht mit. In den Vorinstanzen hatten die Verbraucherschützer eine Niederlage nach der anderen in diesem Rechtsstreit einstecken müssen. Dort waren die die Richter der Ansicht, dass Ersatzkarte nicht mehr ein Teil des Vertrages zwischen Bank und Kunde sei. Wenn die EC Karte verloren geht, können Banken also eine Sonderleistung geltend machen und diese auch als solche bepreisen. Im Anschluss wandten sich die Verbraucherschützer an nach Karlsruhe. Eine offizielle Stellungnahme gab es von der Postbank bislang nicht. Das Kreditinstitut lies lediglich mitteilen, dass es das Urteil durch Juristen prüfen lasse, aber es dennoch umsetzen werde.

 

 

Artikelbild: Rostislav Sedlacek

 

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