Ab dem morgigen 13. Juni 2014 sind Rücksendungen beim Online-Shopping nicht mehr unbedingt portofrei. Zudem gibt es ein neues Widerrufsrecht, welches einen Widerruf nicht wirklich einfacher macht. In diesem Artikel informieren wir Sie umfangreich über die bevorstehenden Gesetzesänderungen.
Ab morgen, dem 13. Juni 2014, ändert sich die Gesetzgebung für das Online-Shopping und den klassischen Versandhandel – diesmal zum Leidwesen der Käufer. Ab sofort kann es nämlich in manchen Fällen sein, dass auch der Besteller die Retourkosten übernehmen muss.
Das Widerrufsrecht stand bisher auf der Seite der Kunden: Viele Einkäufer bestellten die Ware, etwa ein T-Shirt oder Schuhe gleich in mehreren Größen. Das Anprobieren fand dann praktischer weise zu Hause statt – die unpassenden Kleidungsstücke wurden dann bisher bequem mit der Retoure auf Kosten des Online-Shops oder Versandhändlers zurückgeschickt. Damit könnte ab sofort Schluss sein.
Ab morgen tritt die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft. Für Bestellungen im Internet und den regulären Versandhandel, Verkäufe direkt an der Haustür und in Online-Auktionshäusern (wenn ein gewerblicher Verkäufer die Ware anbietet) gelten dann neue Gesetze – Welche bereits in vielen EU-Ländern seit Jahren bestehen, werden am 13. auch bei uns eingeführt.
Darin heißt es unter anderem, dass der Kunde nun die Rücksendekosten für Rücklieferungen zu tragen hat. Bisher galt das nur für Ware, die einen Wert von bis zu 40,- Euro hat. Für Retouren von mehreren Artikeln würden Sie demnach ab sofort einen zweistelligen Betrag zahlen müssen. Einige große deutsche Versandhändler haben allerdings schon Tage vor inkrafttreten der neuen Richtlinie angekündigt, von der neuen Regelung keinen Gebrauch zu machen. Im Zweifel empfehlen wir daher, immer einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops oder Versandhauses zu werfen.
Auch neue Regelung zum Widerruf beim Online-Shopping
Die Widerrufsfrist beträgt weiterhin 14 Tage, die nach dem Empfang der Ware gezählt werden. Hat ein Versandhändler allerdings nicht explizit auf das Widerrufsrecht hingewiesen, verlängert sich die Frist sogar auf ein ganzes Jahr.
Möchten Sie eine Ware zurückschicken, so reicht es ab sofort nicht, den Artikel wieder einzupacken und abzuschicken: Sie müssen den Kauf ab jetzt schriftlich widerrufen. Das geht jedoch formlos und kurz: Neben einem kurzen „Hiermit widerrufe ich den Kauf von…“ sollten Daten wie Bestellnummer, Kundennummer und das aktuelle Datum angegeben werden- Die eigene Unterschrift ist ebenfalls erforderlich. Einen Grund für den Widerruf muss weiterhin nicht angegeben werden. Auch die betroffenen Unternehmen werden ab sofort ein ähnliches Muster-Formular bereitstellen, dass Sie als Kunde ausfüllen können. Dieses Schreiben legen Sie dann der Retoure bei und schicken diese ab.
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Artikelbild: Rainer Sturm / pixelio.de