Ab dem 1. August 2016 kommen Verbraucher in den Genuss von mehr Freiheiten in Bezug auf ihre Telekommuikations-Hardware, denn ab diesem Zeitpunkt ist der sogenannte Routerzwang Geschichte. Ermöglicht wird dies durch ein neues Gesetz, das im November 2015 mit der Zustimmung des Bundesrates die letzte Hürde genommen hat und ab August in Kraft tritt.
Was versteht man unter dem Begriff des Routerzwangs und was ändert sich?
Eine Lücke im aktuellen Gesetzestext erlaubte es Providern bisher, den Netzabschlusspunkt – und damit auch den Router – als Teil ihres Kontrollbereichs zu definieren. Dieser Umstand ermöglicht den Betreibern, die Auswahl an Router-Geräten gegenüber dem Verbraucher einzuschränken, was allgemein als Routerzwang bezeichnet wird. Auf diese Weise werden Nutzer nicht selten dazu gezwungen, ein bestimmtes Modell des Betreibers zu verwenden ohne eine wirkliche Wahl zu haben. Im juristischen Sinne geht es hierbei vor allem um die Frage, wo das Telekommunikationsnetz eines Providers anfängt und wo sich das Ende befindet, was bisher gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist. Dies ändert sich allerdings ab dem 1. August, denn das neue Gesetz präzisiert die Position der Netzzugänge und gibt Verbrauchern in Zukunft die Möglichkeit, auch eigene Geräte an das öffentliche Telekommunikationsnetz anzuschließen.
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Warum wird der Routerzwang aufgehoben
Dass der Routerzwang abgeschafft wird, hat gleich mehrere Gründe: Einer der wichtigsten Faktoren ist dabei sicherlich, dass der Routerzwang nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums im Konflikt mit dem europäischen Ziels eines freien Warenverkehrs in Bezug auf Telekommunikationsgeräte steht. Doch auch die Verbrauchersicherheit spielt eine Rolle, da nach der Ansicht einiger Experten der Routerzwang Cyberkriminellen in die Hände spielt. So können sich Eindringlinge bisher für die Ausnutzung von Schwachstellen auf eine Handvoll an Hardware konzentrieren, was ihnen die Arbeit deutlich erleichtert. Weiterhin gefährdet das aktuelle Gesetz die Netzneutralität, da Provider theoretisch in der Lage sind, bestimmte Dienste für den Kunden zu sperren.
Abschaffung des Routerzwang: Wer profitiert von der Entscheidung?
Ob für Neu- oder Bestandskunden Vorteile aus der neuen Regelung herausspringen, hängt in erster Linie von der Wahl des Providers ab. So gibt es mittlerweile bereits eine Vielzahl von Anbietern, die ihren Kunden trotz Gesetzeslücke eine freie Wahl in Bezug auf Router-Geräte gewährleisten. Wer jedoch aktuell vom Routerzwang betroffen ist, kann sich über eine Reihe an neugewonnen Freiheiten freuen, die sich auch finanziell auszahlen können. So kostet zum Beispiel bei Vodafone eine Aufrüstung des Kabelrouters auf eine Funkverbindung einen Zusatzbetrag, obwohl diese Technologie bereits seit Jahren zum Standard gehört. Kosten dieser Art können in Zukunft zuverlässig vermieden werden, da sich Nutzer in diesem Szenario einfach einen Router kaufen können, der alle Funktionen bereits in sich vereint. Da der Nutzer ab dem 1. August nicht mehr darauf angewiesen ist, was der Provider ihm an Hardware anbietet, ergeben sich auch bezüglich des Funktionsumfangs neue Freiheiten. So können Kunden in Zukunft selber auswählen, welche Features – wie beispielsweise Festplattenanschluss oder neusten WLAN-Standard – das eigene Gerät haben soll.
Das Ende des Routerzwangs in der Zusammenfassung
Summa summarum ergeben sich aus dem neuen Gesetzesbeschluss für den Verbraucher eine Reihe von Vorteilen, welche die Entscheidungsfreiheit des Nutzers begünstigen. Wer bisher von Einschränkungen bei der Routerwahl betroffen war, kann ab dem 1. August seine Hardware den eigenen Bedürfnissen anpassen, ohne dabei Konflikte mit dem Provider befürchten zu müssen.
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