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Störerhaftung gekippt: Weg frei für offenes WLAN

Nach einem monatelangen Koalitionsstreit zwischen der Union und der SPD haben die beiden Parteien nun endlich den Weg für ein offenes WLAN im gesamten Bundesgebiet frei gemacht. Durch die Abschaffung der so genannten Störerhaftung können Netzbetreiber in diesem Zusammenhang nicht mehr für das Surfverhalten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden. Auf diesen Beschluss einigten Wirtschafts-, Netz- sowie Rechtspolitiker bereits am vergangenen Mittwoch in des bundesdeutschen Hauptstadt.

 

Intensive Diskussionen auf Experten-Ebene um ein offenes WLAN

Beteiligt an der Diskussion um ein offenes WLAN bzw. der Abschaffung der Störerhaftung waren Experten und Politiker aus dem Justiz-, Innen- sowie Wirtschaftsministerium. Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag gab den Medien gegenüber bekannt, dass „jetzt“ jeder sein Netz öffnen können, ohne dafür Haftungsrisiken in Kauf nehmen zu müssen. Laut aktueller Meldung ist das Diskussionsforum danach bestrebt, die beschlossenen Punkte für ein offenes WLAN bereit in der kommenden Sitzungswoche im Form eines neuen Gesetzes zu verabschieden. Ziel ist es, das entsprechende Regelwerk noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen und damit die Störerhaftung letztendlich vollständig aus dem Einzugsbereich des Rechtsprechung zu verbannen.

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Unklare Rechtslage warf wegen Störerhaftung bislang Bedenken auf

WLAN-Anbieter gingen in der Vergangenheit wegen einer durchweg unklaren Rechtslage immer das Risiko ein, gegen Verstöße auf Seiten ihrer Nutzen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Eine damit einhergehende Barriere für den Ausbau freier WLAN-Hotspots in gesamt Deutschland erhielt vor diesem Hintergrund reichlich Nährboden. Dabei gilt ein offenes WLAN längst als eine entscheidender Wettbewerbsfaktor, wenn es um die Nutzung von mobilen Endgeräten in Cafes, Hotels oder anderen öffentlichen Orten geht. Im Vergleich zu anderen Ländern auf der ganzen ist die Störerhaftung eine überaus veraltete Gesetzesauslegung, wodurch internationale Experten Deutschland Nachholbedarf bescheinigten.

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Viele hindernde Schritte sind „vom Tisch“

Schon im September 2015 legte der amtierende Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen Gesetzesentwurf für die Entfernung der Störerhaftung vor. Wie der SPD-Faktionssprecher Klingbeil in diesem Zusammenhang nun bekannt gab, seien derartige Konzepte „vom Tisch“. So müssen WLAN-Anbieter zum Beispiel nicht befürchten, dass sie ihr Angebot durch eine „Vorschaltseite“ einschließlich Passwort schützen müssen. Darüber hinaus sei die geplante Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anbietern ebenfalls keine Option, die zukünftig in Betracht gezogen werden soll.

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Artikelbild: georgejmclittle / Fotolia

 

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