So gut wie jeder kennt es: Die neue Episode der Lieblingsserie läuft an, man hat sie sehnsüchtig erwartet, aber unerwartete Umstände sind eingetreten und man verpasst sie. Jetzt ist die Verlockung groß einen der vielen kostenlosen On-Demand Streaming Anbieter zu suchen und die Folge einfach online zu schauen. Es ist ja nichts dabei, man lädt die Inhalte doch nicht wirklich runter, und man teilt sie auch nicht, wie es zum Beispiel beim Download mit Torrents geschieht. Also ist man auf der sicheren Seite – so denkt man. Bis dann die Abmahnung per Post in die Wohnung flattert. Was ist passiert?
Aber beantworten wir zuerst einmal die Frage, was Streaming eigentlich ist. Es gibt im Grunde genommen nur zwei Arten von Streaming, die unterschieden werden: Live-Streaming und On-Demand-Streaming. Beide unterscheiden sich in Wirklichkeit nur in einem Detail, das für unsere Frage aber den großen Unterschied (und das Problem) ausmachen wird. Uns betrifft im Großen und Ganzen nur das On-Demand Streaming, da bei Live-Streams selten bis gar nicht die Verletzung von Urheberrechten auftritt. On-Demand Streaming, wie es zum Beispiel bei Youtube der Fall ist, bedeutet, dass die Daten (Musik oder Filme) im Cache des Internetbrowsers zwischengespeichert werden, was ermöglicht, dass man vor- und zurückspulen kann oder sich das Ganze noch einmal von Anfang an anhören oder anschauen kann. Im Grunde bedeutet das nichts Anderes, als dass die Daten (obzwar nur temporär) auf der Festplatte gespeichert werden. Und genau hier liegt das Problem.
[sc name=“adsense_InText_ad“]
Denn in dem Moment, in dem ein Film oder Musik aus dem Internet heruntergeladen wird, selbst wenn es sich nur um eine temporäre Speicherung im Zwischenspeicher handelt, hat man eine Kopie erstellt und ab hier wird das geltende Urheberrecht relevant.
>> Recht: Internet Vertrag bei Umzug kündigen
Kleines 1×1 des Urheberrechts
Folgende drei Punkte über das Urheberrecht in Deutschland sollte man erwähnen, wenn man sich mit der Thematik befasst. Erstens gilt, dass nur der Urheber darüber verfügen darf, wo und wie Inhalte über die der Urheber verfügt, veröffentlicht werden. Wenn also ein Streaming-Anbieter über eine Genehmigung oder eine Lizenz verfügt, um die Musik oder Filme im Besitz von XY öffentlich zugänglich zu machen, so bewegt dieser sich im rechtlichen Rahmen. Ist das nicht der Fall, verstößt derjenige gegen das Urheberrecht.
Was ist aber, wenn ich mir die Inhalte, die illegal im Netz veröffentlicht wurden, anschaue oder anhöre?
Es ist klar, dass nur das ansehen oder anhören alleine nicht strafbar sein kann. Nur durch ansehen alleine, wird ein Werk nicht weiterverbreitet. Allerdings liegt das Problem eben im technischen Ablauf. Die Daten werden heruntergeladen, und selbst wenn es nur temporär ist, so befindet sich doch mit allergrößter Wahrscheinlichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt, das komplette vom Urheberrecht geschützte und aber illegal veröffentlichte Werk, heruntergeladen auf der Festplatte. Und somit wurde eine Kopie von demselben erstellt. Von diesem Standpunkt aus gesehen verletzt also auch der Nutzer solcher Streaming-Dienste das Urheberrecht. Das Recht, Vervielfältigungen von Werken herzustellen, hat nach § 16 Abs. 1 UrhG nur der Urheber.
>> Schon gewusst? EC Karte verloren: Ersatz muss kostenlos sein
Eindeutig uneindeutig: die Grauzone
Nun gibt es einen bestimmten Paragraphen im deutschen Urheberrecht, der das Ganze plötzlich nicht mehr so eindeutig erscheinen lässt. Es handelt sich dabei um den Paragraphen 44 a: Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, der besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen temporäre Vervielfältigungen legal sind. Da Gesetzestexte nun immer auch einen Spielraum zur Interpretation offen lassen ist, eröffnet sich hier eben eine mögliche Grauzone. Denn der Gesetzestext nennt hier zwar als eine Bedingung, dass die Vervielfältigung keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben darf (was in der Regel beim Streamen zutrifft), allerdings besagt er auch, dass die Vervielfältigung „einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens“ darstellen muss. Ob dies sich im Fall des Streaming argumentieren lässt, ist fraglich, aber auch nicht eindeutig zu verneinen.
Obwohl nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden kann, dass On-Demand Streaming illegal ist, lässt sich aufgrund der Rechtslage doch zumindest Folgendes sagen: Wer vermeiden möchte, abgemahnt zu werden und hohe Kosten zu riskieren oder zumindest viel ärger, sollte vielleicht lieber auf eines der zahlreichen legalen Streaming Portale zurückgreifen.
Artikelbild: peych_p / Fotolia