Wird Ihr Handyvertrag abgelehnt, obwohl Sie eine positive Schufa vorweisen, kann das unterschiedliche Gründe haben. Die Schufa arbeitet mit verschiedenen Kriterien, um Ihre finanzielle Situation einzuschätzen. Der nachstehende Artikel gibt Ihnen Auskunft darüber, wie die Schufa Daten sammelt und welche Möglichkeiten, sich Ihnen bieten, wenn Ihr Handyvertrag trotz positiver Schufa abgelehnt wurde.
Wie arbeitet die Schufa?
Wird Ihr Handyvertrag abgelehnt, kann das unterschiedliche Gründe haben. Die Schufa, „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ sammelt Verbraucherdaten. So werden beispielsweise Kontoeröffnungen an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung weitergeleitet. Von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung selbst werden keine Daten gesammelt und keine Recherchen durchgeführt. Es handelt sich bei der Schufa um eine reine Datensammelstelle, bei denen die Angaben der Vertragspartner gespeichert werden. Weiter wertet die Schufa die Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus, in denen angegeben wird, ob beispielsweise eine Eidesstattliche Versicherung (EV) geleistet wurde. Die Vertragspartner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sind Versicherungen, Bausparkassen, Sparkassen, Kaufhäuser, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsunternehmen oder Kreditvermittler.
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A- und B-Auskunft der Schufa
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung erteilt zwei Arten von Auskünften: Die A- und B-Auskunft. Die A-Auskunft enthält Angaben über die Führung eines Girokontos, Kreditvergaben oder Kreditkarten. Weiter enthält die A-Auskunft Informationen bezüglich der gesamten Belastung. Bei der B-Auskunft sind nur Angaben darüber verzeichnet, ob Sie Ihre Kreditraten ordnungsgemäß leisten oder als Kunde vertragstreu handeln. Wird Ihr Handyvertrag abgelehnt, obwohl Sie keine offenen Verpflichtungen oder Zahlungsausfälle hatten, kann das an einem niedrigen Scoring-Wert liegen.
Schufa-Scoring-Verfahren
Wird Ihr Handyvertrag abgelehnt, kann Ihr Scoring-Wert niedrig sein, weshalb Ihre Bonität seitens der Telekommunikationsgesellschaft schlecht eingestuft wurde. Das Scoring-Verfahren (Prognose-Verfahren) der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung arbeitet mit per Computer ermittelten Punkten (Score: Punktezahl, Punktestand), die zwischen eins und hundert liegen. Je höher Ihr Score-Wert, desto besser fällt Ihre finanzielle Prognose aus. Die Prognose gibt die prozentuale Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls an. Liegt Ihr Score-Wert sehr hoch, so ist die Rückzahlung eines Kredites oder die regelmäßige Zahlung der Grundgebühren sehr wahrscheinlich. Wird Ihr Handyvertrag abgelehnt, kann es an einem schlechten bzw. niedrigen Score-Wert liegen. Bei dem Schufa-Scoring-Verfahren werden Sie nicht nach Ihren persönlichen Daten bewertet. Vielmehr nach den Daten einer potentiellen Vergleichsgruppe, die ähnliche Daten aufweist. Daten, die wichtig sind, werden nicht berücksichtigt (Feste Arbeitsstelle, hohes Einkommen), da diese seitens der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung nicht gesammelt werden dürfen. Sie haben die Möglichkeit, die Weitergabe des persönlichen Score-Wertes an Dritte zu versagen. Allerdings kann das im Ergebnis bedeuten, dass ein Sachbearbeiter alleine aufgrund des fehlenden Score-Wertes den Vertrag ablehnt. Wenn Sie wissen möchten, warum Ihr Handyvertrag abgelehnt wurde, obwohl Sie keine negativen Merkmale bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung haben, können Sie eine Selbstauskunft anfordern.
Selbstauskunft: Zeitnah und einfach
Einmal im Jahr steht es Ihnen gemäß §§ 19 I, 34 I, IV BDSG kostenfrei zu, eine Selbstauskunft bei einer Vielzahl von Behörden und Unternehmen anzufordern. Sie erhalten diese seitens des betroffenen Unternehmens kostenlos auf dem Postweg. Die Selbstauskunft beinhaltet alle über Sie gespeicherten Informationen sowie aktuelle Score-Werte, falls diese vorhanden sind. Die Selbstauskunft ist ratsam, wenn Ihr Handyvertrag abgelehnt wurde und Sie den Grund nicht kennen. Beinahe die Hälfte der bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gesammelten Daten sind veraltet oder schlichtweg falsch (Studie des Instituts für Grundlagen und Programmforschung). Hier kann der Grund zu finden sein, warum Ihr Handyvertrag abgelehnt wurde. Sie können nur dann eine Korrektur der Einträge fordern, wenn Sie davon Kenntnis haben. Unter www.selbstauskunft.net können Sie zeitnah eine Selbstauskunft anfordern. Dazu wählen Sie lediglich die Behörden und Unternehmen aus, über welche Sie eine Selbstauskunft wünschen. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und unterschreiben im Browser. Die Selbstauskunft erhalten Sie von dem jeweiligen Unternehmen, also auch der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Stellen Sie fest, dass die Einträge falsch oder veraltet sind, können Sie die Schufa schriftlich auffordern, diese Einträge zu löschen. Bitten Sie nach der Korrektur unbedingt die Schufa um die Zusendung des aktuellen korrigierten Eintrages. Ist dieser korrigiert, sollte dem Abschluss eines Handyvertrages nichts entgegen stehen.
Artikelbild: Konstantin Yuganov / Fotolia