Wer seinen Internet Vertrag kündigen und dabei besondere Umstände geltend machen möchte, muss vorab einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um beispielsweise sein DSL Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können. In der Praxis beträgt die Mindestvertragslaufzeit eines Internet-Anschluss in der Regel zwei Jahre. Da nur sehr wenige Anbieter ihren Kunden eine Vertragsangebot mit flexibler Laufzeit unterbreiten, sehen Sie sich als Vertragsnehmer häufig mit wesentlichen bzw. kleinsten Kleinigkeiten konfrontiert, die Ihnen das Leben überaus schwer machen können.
Den Internet Vertrag kündigen: Allgemeines
Grundsätzlich ist die Anzahl der Möglichkeiten, welche einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag vorsehen, enorm überschaubar. Das so genannte DSL Sonderkündigungsrecht regelt die Optionen, die Verbraucher ihrerseits haben, um einen Internet Vertrag kündigen zu können. Das DSL Sonderkündigungsrecht spricht hierbei von einem „außerordentlichen Kündigungsgrund“. Dieser beinhaltet unter anderem das außer Kraft setzen von vereinbarten Fristen sowie die Erhebung weiterer Kosten. Welche Gründe aber tatsächlich gelten, um vorzeitig einen Internet Vertrag kündigen zu können, ist nur den wenigsten im Detail bekannt.
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Wenn der Provider nicht die versprochene Leistung erbringt
Das DSL Sonderkündigungsrecht greift zum Beispiel dann, wenn Ihr Internet-Provider nicht dazu in der Lage, die versprochene Leistung – in diesem Fall meist die Bandbreite – zur dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Sobald dieser Fakt als bewiesen gilt, haben Sie als Verbraucher das Recht, Ihren Internet Vertrag zu kündigen bzw. mit sofortiger Wirkung von allen Pflichten desselben entbunden zu werden. Wichtig ist, dass Sie zunächst eine Nachbesserung gefordert haben. Ansonsten haben Sie keine Möglichkeit, den bestehenden Internet Vertrag kündigen zu können. Umgekehrt hat auch Ihr Anbieter das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Dieser Fall tritt meist dann ein, wenn der Vertragsnehmer nachweislich gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen hat. Eine Schadensersatzforderung ist üblicherweise in einem solchen Geschäftsfall eingeschlossen.
Sonderkündigung bei Umzug
Bereits seit dem 10. Mai 2012 profitieren insbesondere deutscher Verbraucher von einer Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Sie haben hierbei in Ihrer Rolle als Vertragsnehmer das Recht, Ihren Internet-Anschluss zu kündigen, wenn Sie um ziehen und am neuen Wohnort die bisher in Anspruch genommenen Leistung seitens des Providers nicht bereitgestellt werden können. Der Umzug allein genügt an dieser Stelle jedoch nicht, um das sofortige DSL Sonderkündigungsrecht in vollem Umfang geltend zu machen. Die Kündigung erfolgt innerhalb einer Frist von drei Monaten.
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Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wenn Sie Ihren Internet Vertrag kündigen und gleichzeitig vom DSL Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, genügt gemäß einer weit verbreiteten Meinung die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Provider. Diese Aussage ist allerdings nicht zwingend zutreffend: Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein „wichtiger Grund“, resultierend aus der AGB-Änderung, vorliegt. Das Sonderkündigungsrecht greift beispielsweise bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter, welcher der Kunde aus persönlichen Gründen nicht zustimmen möchten.
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