Mobilfunkanbieter, die in ihren Angeboten Verbrauchern ein unbegrenztes Datenvolumen versprechen, dürfen die Downloadraten nach Erreichung des definierten Limits nicht zu stark drosseln, da die Drosselung rechtswidrig ist. Das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az. 2 O 148/14) wurde am 14. Januar 2016 vom Landgericht Potsdam gefällt. Mit diesem Richterspruch gab das Gericht Verbraucherschützern Recht, die gegen den Mobilfunkprovider E-Plus Klage eingereicht hatten.
Drosselung rechtswidrig: Unbegrenzt bedeutet unbegrenzt
Ursprung des Klageverfahrens seitens der Verbraucherzentrale Bundesverband war der Mobilfunktarif „Allnet Flat Base all-in“ von E-Plus, welcher den Kunden einen unbegrenztes Datenvolumen versprach. In einer Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkte der Provider jedoch die versprochenen Leistungen jedoch empfindlich ein. Innerhalb des Tarifs hatten Verbraucher die Möglichkeit, Daten jedweder Art mit einer Geschwindigkeit mit einem Gesamtvolumen von monatlich 500 Megabyte ohne die Entstehung weiterer Kosten über das Internet zu übertragen. Sobald Kunden allerdings das bereitgestellte Volumen ausgeschöpft hatten, folgen eine Drosselung um den Faktor 500. In Zahlen ausgedrückt sankt die Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde. Diesem Vorgehen widersprach nun das Landgericht Potsdam und erklärte die Drosselung rechtswidrig.
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Die Leistung wird nicht erbracht
Nach Auffassung der Gericht seit die Leistung mit der Drosselung nicht erbracht. Eine derart hohe Einschränkung zwingt den Verbraucher die „Internetnutzung auf null“ zu reduzieren, so die Richter weiter. Mit dieser „quasi eine Nicht-Zur-Verfügung-Stellung“ der versprochenen Leistung fanden die offenbar selbst betroffenen Richter eine Grund zu Beanstandung der Vertragsklausel. Darüber hinaus hätte E-Plus seine Kunden über das Ausmaß der technischen Einschränkung informieren und zudem ein neues Angebot machen müssen. Bislang ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig.
Geschwindigkeitseinschränkungen sind nach wie vor ein großes Thema
Ob eine Drosselung rechtswidrig ist oder nicht, sehen insbesondere die Mobilfunkanbieter durchweg unterschiedlich. Schon in der Vergangenheit haben die Verbraucherzentralen der Länder mehrfach gegen die verwirrenden Flatrate-Angebote der Mobilfunkprovider geklagt, wenn dieses eine Drosselung der Übertragungsrate vorsah.
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