Ab sofort bietet Private-Words.com Bloggern neue Möglichkeiten an, mit eigenen Artikeln bequem und vor allem dauerhaft Geld zu verdienen. Das Einzige was Sie dafür benötigen, ist Spaß am bloggen, eine gute Rechtschreibung sowie ein ausgeprägtes Wissen über den Themenbereich, den Sie in Ihrem Artikel ansprechen wollen. Starten Sie schon heute durch!
Private-Words.com hat sich innerhalb von knapp einem Jahr nach Start der Plattform erfolgreich in die deutsche Blogger-Gemeinschaft etabliert. Auch Sie können von diesem Erfolg profitieren, indem Sie Ihr IT-Wissen über Blogartikel mit anderen Private-Words.com Lesern teilen. Werden Sie jetzt Blogger auf Private-Words.com und werden Sie an dem Gewinn den Ihre Artikel einbringen großzügig beteiligt.
>> Gastartikel auf Private-Words.com veröffentlichen
Das bietet Ihnen Private-Words als Blogger:
- Aktive Gewinnbeteiligung: Wir vergüten jeden Klick auf Ihre Blog-Artikel mit bis zu einem Cent über mindestens ein Jahr!
- Zehntausende Besucher monatlich: Private-Words.com wird monatlich von zehntausenden Besuchern aufgerufen – Leser, die auch Ihre Artikel aufrufen könnten!
- Sehr guten PageRank auf Google und Co.: Unsere Artikel befinden sich meist weit oben in den Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen! Überzeugen Sie sich selbst: Android neu installieren, Windows 8 Startmenü nachrüsten, Android perfekt absichern, Windows 8 sicher nutzen, Gratis Musik-Downloads für Ihr Smartphone
- Wir promoten Ihre Artikel: Alle Blogeinträge werden von Private-Words.com direkt auf dem Blog beworben. So befinden sich beispielsweise in der linken Navigation die Top-Artikel des Tages und unter jedem Beitrag mehrere passende ähnliche Artikel des Blogs. Natürlich gehört das Verlinken von Keywords in Beiträgen auch zu unserem Service. Darüber hinaus promoten wir die meisten Artikel über unseren Facebook- und Twitter Feed.
- Premium-Werkzeuge zum optimieren Ihrer Artikel: Für unsere Blogger, die regelmäßig für Private-Words Artikel verfassen, bieten wir einen
exklusiven Zugriff auf den Autoren-Backend des Portals. Dieser bietet professionelle Werkzeuge zur Optimierung der Beiträge (u.a. Suchmaschinenoptimerung). - Statistiken Ihrer Einnahmen: Jedem Blogger bieten wir einen Zugang auf die Zugriffsstatistik der eigenen Blogartikel, um die Einnahmen verfolgen zu können.
Anforderungen an die Blogartikel:
- Die Artikel müssen inhaltlich Themen der Informationstechnik aufweisen (passend zu den Kategorien in der oberen Navigationsleiste). Der Content sollte über mindestens 500 Wörter verfügen – Dieser sollte darüber hinaus in einem ordentlichen Deutsch formuliert, und keinerlei Rechtschreibfehler aufweisen.
- Das Einbinden von passenden multimedialen Inhalten (Bilder, Videos) wird ausdrücklich erwünscht. Diese sollten jedoch für den Gebrauch im Internet optimiert sein (Dateigröße beachten!).
- Themen sollten möglichst umfassend recherchiert werden, um möglichst viele Informationen für den Leser bereitstellen zu können.
- Es dürfen keine urheberrechtlich geschützten Werke in dem Blogartikel verwendet werden. Der Blogger (Autor) versichert dem Betreiber von Private-Words.com das gegen kein geltendes Recht beim erstellen des Beitrags verstoßen wurde. Für rechtliche Konsequenzen durch Verstöße haftet der Blogger selbst, auch wenn Private-Words.com Änderungen, wie zum Beispiel Formatierungen vorgenommen hat, und diese vom Blogger wohlwollend zur Kenntnis genommen wurden.
- Bitte beachten Sie auch die Anforderungen, welche für Gastartikel gelten.
Vergütung der Blogartikel:
- Die Abrechnungsbasis der Vergütung beläuft sich auf die Anzahl der Klicks, die auf einen Blogeintrag durch Besucher manuell generiert wurden. Die Klickvergütung beläuft sich meist auf 0,4 bis 1,0 Cent pro Klick – Der Klickpreis wird vor Veröffentlichung des Artikels auf Private-Words zwischen Blogger und Betreiber festgelegt. Die Höhe des Klickpreises hängt von der Qualität des Beitrags ab (Private-Words.com behält sich vor, den Blogartikel nicht anzunehmen und zu veröffentlichen). Kommt es zu einer Einigung, so ist Private-Words.com der Urheber des Beitrags auf Basis des Bloggers. Der Beitrag ist somit Eigentum von Private-Words.com und darf unter keinen Umständen in/auf anderen Medien veröffentlicht werden. Der Blogger erhält die festgelegte Vergütung bis hin zum zuvor festgelegten Zeitraum (mindestens ein Jahr).
- Der jeweils zum Ende eines Kalendermonats erreichte Gewinn des Bloggers durch selbst erstellte Artikel wird jeweils 40 Tage nach Monatsende an die zuvor angegebene Bankverbindung an den Blogger gezahlt. Wenn die Einnahmen von 2 Euro nicht erreicht wurden, ist Private-Words.com berechtigt es nicht sogleich auszuzahlen, sondern auf den nächsten Abrechnungstermin vorzutragen.
Ein Rechenbeispiel:
Eine konkrete Angabe wieviel Sie mit Ihren Blog-Artikel verdienen, können wir Ihnen leider nicht machen, da viele Faktoren dabei eine Rolle spielen:
- Wann wurde der Artikel veröffentlicht?
- Wie lange wird der Artikel im oberen Bereich der Startseite präsentiert?
- Wie gut wird der Artikel auf der eigenen bzw. auf externen Webseiten (wie Foren, Blogs) promotet?
- Lässt sich der Artikel gut über Suchmaschinen wie Google und Co. finden (Suchmaschinenoptimierung)?
- Wie hoch ist die Nachfrage auf den bereitgestellten Content?
In der Regel können Sie mit mindestens 10 Zugriffen und mehr auf Ihren Blogeintrag rechnen. Artikel die erst vor kurzem veröffentlicht wurden, erhalten innerhalb kürzester Zeit mehr Klicks als Artikel, die sich bereits im Archiv befinden. Etwa 3/4 aller Zugriffe erfolgt auf Artikel, die sich bereits im Archiv befinden. Angenommen also, Ihr Blogeintrag erhält am Tag durchschnittlich 15 bis 20 Klicks bei einer maximalen Vergütung von einem Cent pro Klick, so können Sie bis zu 6,- € im Monat verdienen – Im Jahr kommen Sie so auf etwa 75-€, mit nur einem Artikel – Sicher werden Sie dann Interesse haben, weitere Artikel auf Private-Words.com zu veröffentlichen, und Ihre Einnahmen weiter zu steigern!
Sonstige Regelungen
- Private-Words.com ist dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Angabe eines Grundes aufzulösen. Wird der Vertrag aufgelöst, so wird Private-Words.com den Blogartikel umgehend löschen – Das Urheberrecht wird in diesem Fall wieder an den ursprünglichen Blogger (Autor) übertragen. Alle bis dahin entstandenen Einnahmen werden von Private-Words.com innerhalb von 30 Tagen beglichen.
- Der Zugriff auf Blogartikel darf nur durch echte Besucher erfolgen (das werben für Blogartikel in Foren und sozialen Netzwerken ist ausdrücklich erwünscht). Automatische Systeme (Robots), die Seitenaufrufe oder Klicks erzeugen, sind nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen die hier aufgeführten Kriterien hat Private-Words.com das Recht, die entsprechende Vergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten.
- Der Blogger kann das Vertragsverhälnis mit einer Frist von 14 Tagen vor Monatsende formlos ohne Angabe eines Grundes per E-Mail kündigen. Wird der Vertrag aufgelöst, so wird Private-Words.com den Blogartikel mit einer Frist von 10 Tagen löschen – Das Urheberrecht wird in diesem Fall wieder an den ursprünglichen Blogger (Autor) übertragen. Alle bis dahin entstandenen Einnahmen werden von Private-Words.com innerhalb von 40 Tagen beglichen.
- Ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt erst dann zu Stande, sowie sich beide Seiten (Blogger und Betreiber) kommunikativ über E-Mail auf eine Vertragslaufzeit und die Höhe der Vergütung geeignet haben. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung des Artikels, mit der alle Rechte des Beitrags an Private-Words.com übertragen werden.
- Der Blogger erhält einen Zugang zu den Zugriffsstatistiken der von Ihm geschriebenen Artikel und nach regelmäßigen bloggen ebenso eine Zugang auf das Private-Words.com Autorenportal. Alle Daten die zur Anmeldung benötigt werden, hat der Blogger eigenverantwortlich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Benutzername und Kennwort an Dritte gelangt worden sein, muss der Betreiber von Private-Words.com unverzüglich über den Vorfall in Kenntnis gesetzt werden (auch der Verdacht muss gemeldet werden). Darüber hinaus verpflichtet sich der Blogger, Kennwörter mindestens einmal im Monat zu ändern. Die von Private-Words.com angebotene Zugriffsstatistik ist nicht bindend – Alle Zugriffe, die mit einem Programm erzeugt wurden, welches Werbeeinblendungen deaktiviert bzw. die Auslieferung von Werbemitteln verhindert, werden vor einer Auszahlung von der Statistik abgezogen. Es werden nur Zugriffe aus Deutschland vergütet.
- Sollten Passagen dieser Bedingungen nicht verständlich für den Blogger sein, so hat dieser sich umgehend und vor Veröffentlichung des Blogeintrags rechtlich über Info@Private-Words.com abzusichern, um Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.
Bitte schicken Sie uns bei Interesse eine E-Mail an Jobs@Private-Words.com mit den folgenden Infos, um Blogger auf Private-Words.com zu werden:
- Anrede:
- Ihr Vorname:
- Ihr Nachname:
- Ihre E-Mail Adresse:
- Titel Ihres Beitrags:
- Beitrag:
- Artikelbilder (optional, max. je 1 MB)
- Steuerrelevante Infos wie USt.-ID/Steuernummer
- Zusätzliche Infos (optional)
- Versichern Sie uns zudem, dass Sie mit den auf dieser Seite aufgeführten Regeln vertraut und einverstanden sind.