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Alle Fakten zum neuen Rundfunkbeitrag

Heute erhalten Sie bei uns alle Infos zum neuen Rundfunkbeitrag, der seit 01.01.2013 GEZ und Rundfunkgebühr ersetzt. Wir erklären Ihnen, welche Kosten ab sofort auf Sie zukommen, und wie Sie clever sparen können.

 

Was hat sich geändert?

Bis Ende 2012 richtete sich die Gebühr nach der Anzahl der Geräte: Wer also keinen Fernseher hatte, zahlte nur für das Radio. Jetzt spielt das jedoch keine Rolle mehr, ob und wie viele TV- und Rundfunkgeräte es in der Wohnung gibt: Je Haushalt gilt pauschal der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € monatlich. Das heißt, für jeden Haushalt gibt es nur noch einen Beitragszahler – Unabhängig wieviele Mitbewohner es in der Wohnung gibt.

Wie läuft die Umstellung ab?

Wer bereits GEZ-Gebühren zahlte, wird von der Umstellung nichts merken: Das Konto wird einfach umgestellt. Leben mehrere Beitragszahler in einer Wohnung, müssen diese sich einigen, wer sich abmeldet. Hierfür genügt ein Schreiben mit der Teilnehmernummer an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln.

Welche Kosten kommen auf den Beitragszahler zu?

  • Familien, in denen erwachsene Kinder mit eigenen Einkommen leben, sowie Wohngemeinschaften zahlen 17,98 € pro Monat. Egal, wie viele Menschen im Haushalt leben.
  • Für die Zweitwohnung oder eine privat genutzte Ferienwohnung müssen jeweils zusätzlich 17,98 € je Monat gezahlt werden.
  • Laubenbesitzer zum Beispiel kommen besser davon: Solange die Laube nicht zum Wohnen genutzt wird, ist diese Beitragsfrei, genauso wie Zimmer in Internaten oder Kasernen.

Kann ich mich befreien lassen?

Wenn Sie derzeit etwa Sozialhilfe oder Ausbildungsförderung erhalten, können Sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Weitere Infos dazu gibt es auf Rundfunkbeitrag.de. Behinderte, die bislang von der Rundfunkgebühr befreit waren, werden automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99 € je Monat umgestellt. Nur Taubblinde und Bewohner von Pflegeheimen zahlen nichts.

Kommen „Schwarzseher“ ohne Beitrag davon?

Damit niemand das System umgehen kann, findet am 3. März ein großer Datenabgleich mit den Meldeämtern statt. Der Beitragsservice hofft, dabei mindestens 849.000 „Schwarzseher“ aufzuspüren. Übrigens: Wer den Öffentlich-Rechtlichen den Betrag länger als 6 Monate verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann somit gepfändet werden.

 

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PC-Reparatur.Shop - Team
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