In unserem heutigen Artikel zeigen wir Ihnen, wie sich Eltern mit einem Vertrag vor Filesharing-Abmahnungen schützen können. Den Mustervertrag stellen wir Ihnen kostenlos als Download zur Verfügung.
Vorletzte Woche sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Aufsehen: Eltern haften nicht für Filesharing-Vergehen ihrer Kinder, wenn sie den Nachwuchs zuvor korrekt über die Illegalität der Handlungen aufgeklärt haben. Wir sagen Ihnen, wie Sie das sicher tun können.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ hat einen Mustervertrag erstellt, der zwischen Eltern und Kind geschlossen werden kann. In diesem Vertrag versichert das Kind unter anderem, dass es sich bewusst ist, dass es keine Bilder, Videos, Musik oder Filme ohne Zustimmung der Eltern up- oder downloaden darf.
Aber der Vertrag deckt auch noch zahlreiche andere Fälle ab: So versichert das Kind, dass es nicht selbständig Online-Einkäufe tätigt, bei eBay mitbietet, keine kostenpflichtigen Onlinespiele nutzt oder sein Passwort nicht weitergibt. Auch zur Wahrung der Netiquette und Einhaltung bestimmter Surfzeiten verpflichtet es sich.
Wer mit seinem Kind den Vertrag inklusive aller Punkte der Vereinbarung bespricht und anschließend abschließt, sorgt dafür, dass er als Elternteil nicht für Urheberrechtsverletzungen des Kindes haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus müssen grundsätzlich keine weitergehenden Maßnahmen, wie zum Beispiel eine regelmäßige Kontrolle der installierten Programme oder der besuchten Webseiten vorgenommen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Eltern keine konkreten Hinweise darauf haben, dass das Kind sich über das Verbot hinwegsetzt.
Den Mustervertrag inklusive ausführlichen Erklärungen und Erläuterungen zu den einzelnen Vertragspunkten können Sie sich hier kostenlos von unserem Server laden.
Quelle Artikelbild: Gerd Altmann / pixelio.de
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